Abmahnung Firma KOOL Filmdistribution „Louise hires a Contract Killer” durch Kanzlei Hoffmann

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma KOOL Filmdistribution,  Ludwig Ammann & Michael Isele, Freiburg, vertreten durch die Kanzlei Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater, Berlin, vor.

Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Films

„Louise hires a Contract Killer”


macht die Firma KOOL Filmdistribution im Wege der Abmahnung der Kanzlei Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dem Abmahnschreiben liegt eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Entwurf vorformuliert bei.

Die Kanzlei Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater fordern ferner im Namen der Firma KOOL Filmdistribution einen Betrag in Höhe von 480 EUR als „pauschalen Abgeltungsbetrag“, mit dem sämtliche Forderungen, die mit der Abmahnung im Zusammenhang stehen, abgegolten werden sollen.

Die von den Kanzlei Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst und sollte daher nicht ohne vorherige Änderungen abgegeben werden. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

 

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner