Abmahnung Firma H&S Computer GbR

Die Firma H&S Computer GbR, Tim Heymann u. Tobias Stephan, Hamminkeln,  lässt über ihre Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.  Betroffen ist das Marktsegment Computer-Hardware.

Abgemahnt wird seitens der Firma H&S Computer GbR die Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Der Gegenstandswert wird in der Abmahnung der Kanzlei der Firma H&S Computer GbR mit € 10.000,00 angesetzt. Daraus resultieren Netto- Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 651,80.

Zu beachten ist bei der mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärung, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein Vertrag zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten zu Stande kommt, der zumindest 30 Jahre wirksam ist. Insofern ist bei der unreflektierten Unterzeichnung derartiger Verträge aller höchste Vorsicht geboten. Die Gefahren einer solchen Unterlassungserklärung sind für die Zukunft kaum abschätzbar. Beachten Sie bitte weiter, dass es sich bei den den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen lediglich um „Vertragsentwürfe“ des Abmahnenden handelt, die erfahrungsgemäß zu weit gefasst sind und dringend Modifikationen bedürfen.

 

 

 

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