Abmahnung Firma EuroVideo Bildprogramm “Baby On Board” durch RA Lihl
Die Firma EuroVideo Bildprogramm GmbH lässt, vertreten durch Rechtsanwalt Lihl, urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.
Rechtsanwalt Lihl macht im Namen der EuroVideo Bildprogramm GmbH mit seinem Abmahnschreiben einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes mit dem Titel
“Baby On Board”
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Nachdem Rechtsanwalt Lihl weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten macht, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 475 EUR gefordert.
Wir können nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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