• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Firma DigisAds GmbH

Abmahnung der Firma DigisAds GmbH durch die Rechtsanwälte Tietze & Collegen


Abmahnung Firma DigisAds GmbH Durch Kanzlei Tietze

Die Firma DigisAds GmbH, Frankfurt, spricht durch die Rechtsanwälte Tietze & Collegen, ebenfalls aus Frankfurt, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Von der Abmahnung der Firma DigisAds GmbH ist das Marktsegment Telekommunikation, EDV und Bildschirme betroffen.

Mit der Abmahnung lässt die Firma DigisAds GmbH durch die Rechtsanwälte Tietze & Collegen angebliche Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung beanstanden.

Der Gegenstandswert / Streitwert wird seitens der Kanzlei Tietze & Collegen mit 5.000 € beziffert. Hieraus resultieren Kosten der Abmahnung der Firma DigisAds GmbH in Höhe von 489,45 € brutto.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma DigisAds GmbH durch die Kanzlei Tietze & Collegen erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. In jedem Fall sollte bedacht werden, dass durch die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit der Firma DigisAds GmbH zu Stande kommt, der nach der neuesten Rechtsprechung des BGH ein Leben lang Gültigkeit erlangt. Im Falle von zukünftigen Zuwiderhandlungen gegen diesen Vertrag könnte die Firma DigisAds GmbH unmittelbar aus diesem geschlossenen Unterlassungsvertrag eine Vertragsstrafe geltend machen. Angesichts dieser enormen Risiken für die Zukunft raten wir generell dringend davon ab, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.

Update 05.02.2013

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma DigisAds GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführerin, Frau Dorothee Berger, Lyoner Straße 14, 60529 Frankfurt am Main, durch die Kanzlei Tietze & Collegen vor.

In der Abmahnung der Firma DigisAds GmbH wird durch die Kanzlei Tietze & Collegen ausgeführt, dass die Firma DigisAds GmbH auf der Verkaufsplattform EBay einen Shop, in welchem u.a. Produkte aus den folgenden Bereichen verkauft werden

• TV
• Bildschirme
• EDV
• Telekommunikation

betreibt.

Weiter führt die Firma DigisAds GmbH in der Abmahnung aus, dass der Empfänger der Abmahnung verpflichtet sei, bei Fernabsatzverträgen mit einem Verbraucher nach § 312 c BGB, diesen ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht zu belehren. Jedoch würden die konkreten Angaben des Empfängers der Abmahnung hinsichtlich des Widerrufsrechts in dessen EBay-Angeboten nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Konkret wird seitens der Firma DigisAds GmbH beanstandet:

„Nach den zum 04.08.2011 in Kraft getretenen neuen Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht sind Sie u.a. verpflichtet, den Verbraucher über den Beginn des Widerrufsrechtes zu informieren. Dabei ist nach dem Gesetz und der Musterwiderrufsbelehrung bei Verkäufen von Waren über EBay die folgende Formulierung zu verwenden:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. I Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Da Sie den Verbraucher fälschlicher Weise auf den § 312 e Abs. 1 Satz 1 sowie auf die vormalige BGB-InfoV, die nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage entspricht, verweisen, handeln Sie wettbewerbswidrig (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 26.05.201 I, 1-4 U 35/11). Entsprechende Beweise in Form aktueller Bildschirmausdrucke habe ich zur Akte genommen.“

Sodann fordert die Firma DigisAds auf, die Verwendung einer rechtswidrigen Widerrufsbelehrung zu unterlassen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Abmahnung der Firma DigisAds ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung bereits beigefügt, in der sich der Empfänger der Abmahnung dazu verpflichten soll,

„es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung, auch durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, Beauftragte oder als Mitstörer, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fälligen Vertragsstrafe von 5.100,00 €, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Waren mit privaten Endverbrauchern auf der Online-Auktionsplattform EBay Verbrauchern nicht ordnungsgemäß über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren sowie die Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes entstanden sind und somit einen Betrag in Höhe von 661,16 € aufweisen, anzuerkennen und entsprechend zu entrichten.“

Unseres Erachtens ist diese Unterlassungserklärung deutlich zu weit gefasst. Wir raten daher dringend davon ab, derartige Unterlassungserklärungen ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen. Dies vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass Unterlassungserklärungen eine lebenslange Gültigkeit haben.

Update 18.02.2013

Auf mehrfache Nachfrage: Wir berichten hier über Abmahnungen der Firma DigisAds GmbH durch die Rechtsanwälte Tietze & Collegen. Diese Firma bezeichnen wir so, weil die Firma seitens der eigenen Kanzlei Tietze & Collegen im Abmahnschreiben so genannt wird.

Eine Firma DigisAds GmbH ist jedoch richtigerweise im Handelsregister nicht zu finden. Hier findet sich nur ein Eintrag der DigiAds GmbH (also ohne „s“) mit der Geschäftsführerin: Berger, Dorothee.

Wir gehen insodern davon aus, dass die Abmahnungen durch die DigiAds GmbH (ohne "s") ausgesprochen werden.

Zitat Handelsregister:

"Neueintragungen 14.11.2011
DigiAds GmbH, Frankfurt am Main, Herriotstr. 1, 60528 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2011 Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz).
und mit ihr die Sitzverlegung von Wiesbaden (bisher Amtsgericht Wiesbaden HRB 25732) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Herriotstr. 1, 60528 Frankfurt am Main. Gegenstand: Handel mit Artikeln aus dem EDV- und Kommunikationsbereich sowie aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik, einschließlich der dazu gehörigen Nebentätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Mediabereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Linhart, Harald, Wiesbaden, *10.03.1958. Bestellt als Geschäftsführerin: Berger, Dorothee, Bad Camberg, *04.09.1960, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen."

Update 11.03.2013: Auch heute geht uns erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma DigisAds GmbH durch die Rechtsanwälte Tietze & Collegen zu. 

Der Abmahnung der Firma DigisAds GmbH ist folgende Unterlassungserklärung beigefügt

„XY verpflichtet sich

 gegenüber der Finna 

DigiAds GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorothee Berger, Lyoner Straße 14,60529 Frankfurt am Main 

dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung, auch durch Erfüllungs-oder Verrichtungsgehilfen, Beauftragte oder als Mitstörer, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenbangs fälligen Vertragsstrafe von 5.100,00 €, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Waren mit privaten Endverbrauchern auf der Online-Auktionsplattform Ebay Verbrauchern nicht ordnungsgemäß über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren sowie 

die Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes entstanden sind und somit einen Betrag in Höhe von 661,16 € aufweisen, anzuerkennen und entsprechend zu entrichten.“

Wir raten dringend davon ab, derart weitgefasste Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen. Zudem enthält die Unterlassungserklärung der Firma DigisAds GmbH unnötige und für den Unterzeichner durchaus gefährliche Formulierungen, die besser vermieden werden.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland