Abmahnung Firma 3L Film GmbH „Headless Horseman“ durch RA Auffenberg
Die Firma 3L Film GmbH lässt durch ihren Rechtsanwalt Herrn Auffenberg aus Dortmund wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Filmen in peer-to-peer (filesharing, p2p) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule und kazaa Abmahnungen aussprechen.
Abgemahnt wird vorliegend der Titel „Headless Horseman“.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 460 EUR gefordert.
Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angeblichen Urheberrechte der Firma 3L Film GmbH gefordert.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens des Rechtsanwalts Auffenberg der Firma 3L Film GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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