Abmahnung durch Unternehmerin für Prostitutionsdienstleistungen

Augsburg / Overath-Steinenbrück: Ildiko Schreer, "Unternehmerin" für Prostitutionsdienstleistungen, Escortservice und gewerbliche Zimmervermietung, lässt angebliche Wettbewerbsverstöße anwaltlich abmahnen.

In einem uns bekannten Fall stellt sich zunächst die Frage, ob der abmahnende Anwalt überhaupt bevollmächtigt ist und ob er demnach die Kosten seines Tätigwerdens von dem Abgemahnten verlangen darf. Unsere Aufforderung zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Vollmacht) ist bislang ignoriert worden - ausweislich seiner eigenen Angaben ist dieser Rechtsanwalt zumindest zum heutigen Tage nicht mehr mandatiert.


Darüberhinaus mussten wir nach einer rechtlichen Überprüfung des abmahnten und beanstandeten Verhaltens feststellen, dass ein Abmahnungsgrund, also der behauptete Verstoß gegen das UWG, schon von vornherein ausscheiden musste - die Abmahnung ist somit aus unserer Sicht völlig willkürlich.


Hinzu kommt, dass diese Abmahnung nach unseren Informationen kein Einzelfall ist. Es ist somit zu befürchten, dass Frau Schreer aus Augsburg mehrere seriöse und ordnungsgemäß kaufmännisch geführte Unternehmen (ggf. im Wege der Massenabmahnung) abmahnen lässt - Sinn und Zweck dessen ließen sich jedoch nur mutmaßen.


Tatsache ist aber, daß der uns vorliegende und anwaltlich vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag weit über das rechtliche Notwendige hinausgeht. So soll der Abgemahnte beispielsweise einen pauschalen Schadensersatzanspruch in Höhe von mindestens 2.500,00 € anerkennen, die Kosten des Rechtsanwalts tragen, auf den Zugang von Erklärungen verzichten und zudem Augsburg als Gerichtsstand vereinbaren.

 

UPDATE:

Der abmahnende Rechtsanwalt ist durch das Amtsgericht Bergisch Gladbach vollumfänglich zum Schadensersatz verurteilt worden. Weitere Infomationen sowie den Volltext des Urteils finden Sie HIER...

 



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