Abmahnung DigiProtect Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo durch Kanzlei Denecke von Haxthausen
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Frankfurt vertreten durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner vor.
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner macht im Namen der Firma DigiProtect einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Musikwerks
Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo
auf dem Album (Sampler)
Bravo Hits Vol.68
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Nach dem die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner weitgehende Ausführungen zu möglicherweise anfallenden Kosten in erheblicher Höhe machen, wird letztlich zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 480,00 EUR gefordert.
Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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