Abmahnung Deutsche Umwelthilfe e.V.

Dies stelle einen Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV dar.

Interessant sind auch die folgenden Ausführungen des der Deutschen Umwelthilfe e.V. in der Abmahnung:

 

„Wir dürfen ebenfalls darauf hinweisen, dass im Falle der gerichtlichen Geltendmachung ein Gewinnabschöpfungsanspruch gem. § 10 UWG geltend gemacht wird.“

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Deutschen Umwelthilfe e.V. übersandte Unterlassungserklärung auf Grund Tatsache, dass die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.

 

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