Abmahnung der tonpool Medien GmbH „IZ ON” „Söhne Mannheims“ durch Kanzlei Zimmermann & Decker
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der tonpool Medien GmbH, Burgwedel vertreten durch die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte vor.
Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte macht im Namen der tonpool Medien GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Musikalbums
„IZ ON”
der Künstler
„Söhne Mannheims“
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Nach dem die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte weitgehende Ausführungen zu möglicherweise anfallenden Kosten in erheblicher Höhe machen, wird letztlich zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR gefordert.
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs abzugeben.
Aufgrund des erheblichen Risikos, das eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, können wir nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
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