Abmahnung der Firma Sony Music "Fornika" "Die Fantastischen Vier" durch die Kanzlei Waldorf

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment GmbH vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

Fornika

der Künstler

Die Fantastischen Vier

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (350 EUR) und Kosten (506 EUR) wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Weiter soll sich der Abgemahnte darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf  sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

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    In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

    Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    kanzlei@ratgeberrecht.eu

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    • Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post

    Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

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Sie können uns die einstweilige Verfügung per Fax oder Mail zukommen lassen, dann können wir nach dem Feiertag am Dienstag gern mal...

Rechtsanwalt Alexander Bräuer Rechtsanwalt Alexander Bräuer 18. Mai, 2013 |

Hallo Thomas, schicke das Formular an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) Telefax: 06172 / 8 44 22. Die...

Hubert Hubert 17. Mai, 2013 |

Die einstweilige Verfügung kommt vom Landgericht Köln.

Mit was für Kosten habe ich hier zu rechnen? Ich finde das Ganze sehr...

Anonym Anonym 17. Mai, 2013 |

@ Anonym:

Das ist interessant. Von welchem Landgericht kommt denn die einstweilige Verfügung?

Ja, Sie sollten sich dringend durch...

Rechtsanwalt Alexander Bräuer Rechtsanwalt Alexander Bräuer 17. Mai, 2013 |

Habe im April eine Abmahnung über einen Streitwert von 10.000€ von 651,80€ der Rechtsanwalte Sandhage, Mandant Body Point, erhalten....

Anonym Anonym 17. Mai, 2013 |

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