Abmahnung der Firma Sony Music durch Waldorf Rechtsanwälte "Gossip" "Music For Men"
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH, vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte vor.
Die Waldorf Rechtsanwälte machen im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums
Music For Men
der Künstlergruppe
Gossip
über Filesharing-Netzwerke geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.
Nach dem die Waldorf Rechtsanwälte weitgehende Ausführungen zu möglicherweise anfallenden Kosten in erheblicher Höhe machen, wird letztlich zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert (Rechtsanwaltskosten: 506,00 EUR; Schadensersatz: 350,00 EUR).
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.
Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzefallbezogen Verletzungsvorwurf, also dem abgemahnten Musiktitel, sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir auch in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.










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monika