Abmahnung der Firma Sony Music durch Waldorf Rechtsanwälte "Gossip" "Music For Men"

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH, vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte vor.

Die Waldorf Rechtsanwälte machen im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

Music For Men

der Künstlergruppe

Gossip

über Filesharing-Netzwerke geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie der Ermittlungs- und sonstigen Kosten geltend gemacht.

Nach dem die Waldorf Rechtsanwälte weitgehende Ausführungen zu möglicherweise anfallenden Kosten in erheblicher Höhe machen, wird letztlich zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR gefordert (Rechtsanwaltskosten: 506,00 EUR; Schadensersatz: 350,00 EUR).

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzefallbezogen Verletzungsvorwurf, also dem abgemahnten Musiktitel, sämtliche Werke, an denen die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir auch in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.

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    In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

    Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt

    0711 - 88 241 006
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    Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Kommentare (1)

  • monika

    monika

    13 Oktober 2010 um 20:54 |
    habe den selben brief von der anwaltskanzlei aus münchen bekommen. kumpel hat ohne mein wissen 1 album zum upload freigegeben bei emule über die ip-adresse meines vaters, der 80 jahre alt ist und sich noch weniger wie ich mit dem internet auskennt. muss ich die 865EURO bezahlen? Bei der unterlassungserklärung steht dass eine Abänderung derer unzulässig sei. fällt das unter strafrecht oder kann ich die rechtsschutzversicherung in anspruch nehmen? WAS soll ich tun? kriege harz4, mein Vater rente mit ca. 400EURO

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