Abmahnung der Firma Fairol Handelskontor e.K.

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Fairol Handelskontor e.K., Claudia Weiland, Bad Zwischenahn, handelnd unter dem ebay- Benutzernamen „fairol1" vor. Die Fairol Handelskontor e.K. vertreibt über das Internet Elektroartikel aus verschiedenen Bereichen, u.a. Telefaxgeräte, Drucker sowie Kopiergeräte. Abgemahnt wird über den bearbeitenden Rechtsanwalt aus Bielefeld, dass die Widerrufsbelehrung nicht dem Mustertext der Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-Informationspflichtenverordnung -BGB-InfoV) bei Fernabsatzverträgen entspricht. So wird beispielsweise die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung abgemahnt. Weiter wir beanstandet, dass der Hinweis fehlt, dass die Widerrufsfrist nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger beginnt und dass die Widerrufsfrist nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB iVm. § 1 Abs. 1, 2 und 3 BGB-Info V zu laufen beginnt.

Als Streitwert werden 15.000 EUR angesetzt. Auffällig ist, dass die seitens der Kanzlei aus Bielefeld beigefügte Unterlassungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 vorsieht.

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    In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

    Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    kanzlei@ratgeberrecht.eu

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    Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Kommentare (10)

  • Klaus Seidler

    Klaus Seidler

    22 Dezember 2009 um 09:25 |
    Abmahnung 2008 - Anwalt von Frau Weiland war der RA Ebner Bielefeld - Kosten für BSB Seidler GmbH, 69190 Walldorf, über 6.000,00 EURO.

    Bitte unterschreibt das folgende. Danke.

    Für alle anständigen Wünschen wir eine schöne Weihnacht und ein gutes neues Jahr 2010

    BSB24online Team

    http://tinyurl.com/abmahnungspetition

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
    Begründung

    Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
    Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
  • WL

    WL

    11 November 2009 um 08:24 |
    Hallo zusammen!

    Leider sind wir zu spät auf diese Seite aufmerksam geworden. Aber wenn es noch jemandem hilft:

    Auch wir haben im Frühjahr eine solche Abmahnung der Firma Fairol Handelskontor bzw. Claudia Weiland erhalten.

    Die Abmahnung hat ein Rechtsanwalt Alexander Ebner aus Bielefeld verschickt. Der Inhalt der Abmahnung stimmt in etwa mit dem überein, was oben schon beschrieben worden ist.

    Beste Wünsche!

    WL
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    11 September 2009 um 09:42 |
    Nach eigenen Angaben der Firma Fairol Handelskontor e.K., Bad Zwischenahn, seien die Geschäfte nicht durch die Inhaberin, Frau Claudia Weiland, sondern durch ihren Ehemann, Herrn Stefan Weiland, geführt worden.
  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    27 Juli 2009 um 11:09 |
    Eine weitere Umsatzanalyse der Firma Fairol Handelskontor e.K., Inhaberin Claudia Weiland, Bad Zwischenahn, über die Internetseite [url] http://www.wortfilter.de/Tools/sellerstats/sellersales.php[/url] hat ergeben, daß sich die moantlichen ebay-Umsätze offensichtlich auf einem niedrigen dreistelligen Betrag bewegen.

    Vor diesem Hintergrund läge sogar der Jahresumsatz der Firma Fairol Handelskontor e. K. weit unterhalb der eingeklagten Vertragsstrafe von 8.000,00 EUR bzw. insbesondere auch den weiter geltend gemachten 12.000,00 EUR.

    Vollständige Auswertung
    Gesamtumsatz*:739,80 EURO
    30-Tage-Umsatz*:439,30 EURO

    Durchschnittl. Vk-Preis:184,95 EURO
    Gesamte Angebote:25
    Erfolgreiche Angebote:3
    Erfolsquote "Angebot":12,0%
    Gesamte Stückzahl:50
    Verkaufte Stückzahl:4
    Erfolgsquote "Stückzahl":8,0%
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    11 Juli 2009 um 13:55 |
    Die Firma Fairol Handelskontor e.K., Inhaberin Claudia Weiland, Bad Zwischenahn, läßt durch ihren in Bielefeld ansässigen Rechtsanwalt Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 8.000,00 EUR einreichen.

    Hierbei handelt es sich jedoch ausdrücklich nur um einen Teilbetrag.

    Es wird für angeblich 5 Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 20.000,00 EUR behauptet.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    28 Mai 2009 um 12:54 |
    Die heutige Abfrage über die ebay-Umsätze der Firma Fairol Handelskontor e.K. über die Internetseite http://www.wortfilter.de/Tools/sellerstats/sellersales.php hat folgendes Ergebnis ausgeworfen:


    Vollständige Auswertung

    Gesamtumsatz*: 1.053,60 EURO
    30-Tage-Umsatz*: 1.048,85 EURO
    Durchschnittl. Vk-Preis:131,70 EURO

    Gesamte Angebote: 89
    Erfolgreiche Angebote: 5
    Erfolsquote "Angebot": 5,6%
    Gesamte Stückzahl: 151
    Verkaufte Stückzahl: 8
    Erfolgsquote "Stückzahl": 5,3%
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    28 Mai 2009 um 12:46 |
    Uns liegt nun auch eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage der Firma Fairol Handelskontor e.K., Inhaberin Claudia Weiland, aus Bad Zwischenahn vor.

    Der in Bielefeld ansässige prozeßbevollmächtigte Rechtsanwalt der Firma Fairol Handelskontor e.K. klagt im Namen seiner Mandantschaft auf Unterlassen, sofern die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird.

    Ebenso wird mit der Klage die Zahlung der Abmahnkosten geltend gemacht.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    28 Mai 2009 um 12:41 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Fairol Handelskontor e.K., Claudia Weiland, vor.

    Durch ihren abmahnenden Rechtsanwalt aus Bielefeld beanstandet die Firma Fairol Handelskontor e.K. bei einem Angebot auf der Handelsplattform ebay die angeblich fehlerhafte Anbieterkennzeichnung ("Impressum") nach § 5 TMG, eine angebliche fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie den angbelich unzulässigen Ausschluß von Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen.

    Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt worden. Diese sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 10.000,00 EUR (!!!) unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.

    Ferner sollen Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR und somit 755,80 EUR erstattet werden.

    Wir können in dem vorliegenden Fall keinesfalls empfehlen, diese Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    28 April 2009 um 20:51 |
    Uns liegt eine anwaltliche Zahlungsaufforderung der Firma Fairol Handelskontor e.K., Inhaberin Claudia Weiland, aus Bad Zwischenahn vor.

    Der Anwalt der Firma Fairol Handelskontor e.K. fordert für 5 angebliche Verstöße gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.005,00 EUR nebst Rechtsanwaltsgebühren in Höhe weiterer 1.005,40 EUR auf.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    28 April 2009 um 20:46 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Fairol Handelskontor e.K., Inhaberin Claudia Weiland, aus Bad Zwischenahn vor.

    Diesmal hat die Firma Fairol Handelskontor e.K. über ihren Rechtsanwalt aus Bielefeld die Formulierung innerhalb eines ebay-Angebots abgemahnt, nach der sich das Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende und damit nicht an Verbraucher richtet.

    Der Streitwert für diese Abmahnung wird mit 15.000,00 EURO beziffert. Demnach sollen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 755,80 EUR erstattet werden.

    Auffallend ist erneut, daß die durch den Rechtsanwalt vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000,00 EUR unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs beinhaltet.

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