Abmahnung der Firma Fairol Handelskontor e.K.
Uns liegt eine Abmahnung der Firma Fairol Handelskontor e.K., Claudia Weiland, Bad Zwischenahn, handelnd unter dem ebay- Benutzernamen „fairol1" vor. Die Fairol Handelskontor e.K. vertreibt über das Internet Elektroartikel aus verschiedenen Bereichen, u.a. Telefaxgeräte, Drucker sowie Kopiergeräte. Abgemahnt wird über den bearbeitenden Rechtsanwalt aus Bielefeld, dass die Widerrufsbelehrung nicht dem Mustertext der Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-Informationspflichtenverordnung -BGB-InfoV) bei Fernabsatzverträgen entspricht. So wird beispielsweise die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung abgemahnt. Weiter wir beanstandet, dass der Hinweis fehlt, dass die Widerrufsfrist nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger beginnt und dass die Widerrufsfrist nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB iVm. § 1 Abs. 1, 2 und 3 BGB-Info V zu laufen beginnt.
Als Streitwert werden 15.000 EUR angesetzt. Auffällig ist, dass die seitens der Kanzlei aus Bielefeld beigefügte Unterlassungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 vorsieht.










Kommentare (10)
Klaus Seidler
Bitte unterschreibt das folgende. Danke.
Für alle anständigen Wünschen wir eine schöne Weihnacht und ein gutes neues Jahr 2010
BSB24online Team
http://tinyurl.com/abmahnungspetition
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
Begründung
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
WL
Leider sind wir zu spät auf diese Seite aufmerksam geworden. Aber wenn es noch jemandem hilft:
Auch wir haben im Frühjahr eine solche Abmahnung der Firma Fairol Handelskontor bzw. Claudia Weiland erhalten.
Die Abmahnung hat ein Rechtsanwalt Alexander Ebner aus Bielefeld verschickt. Der Inhalt der Abmahnung stimmt in etwa mit dem überein, was oben schon beschrieben worden ist.
Beste Wünsche!
WL
RA Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Vor diesem Hintergrund läge sogar der Jahresumsatz der Firma Fairol Handelskontor e. K. weit unterhalb der eingeklagten Vertragsstrafe von 8.000,00 EUR bzw. insbesondere auch den weiter geltend gemachten 12.000,00 EUR.
Vollständige Auswertung
Gesamtumsatz*:739,80 EURO
30-Tage-Umsatz*:439,30 EURO
Durchschnittl. Vk-Preis:184,95 EURO
Gesamte Angebote:25
Erfolgreiche Angebote:3
Erfolsquote "Angebot":12,0%
Gesamte Stückzahl:50
Verkaufte Stückzahl:4
Erfolgsquote "Stückzahl":8,0%
RA Alexander F. Bräuer
Hierbei handelt es sich jedoch ausdrücklich nur um einen Teilbetrag.
Es wird für angeblich 5 Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 20.000,00 EUR behauptet.
RA Alexander F. Bräuer
Vollständige Auswertung
Gesamtumsatz*: 1.053,60 EURO
30-Tage-Umsatz*: 1.048,85 EURO
Durchschnittl. Vk-Preis:131,70 EURO
Gesamte Angebote: 89
Erfolgreiche Angebote: 5
Erfolsquote "Angebot": 5,6%
Gesamte Stückzahl: 151
Verkaufte Stückzahl: 8
Erfolgsquote "Stückzahl": 5,3%
RA Alexander F. Bräuer
Der in Bielefeld ansässige prozeßbevollmächtigte Rechtsanwalt der Firma Fairol Handelskontor e.K. klagt im Namen seiner Mandantschaft auf Unterlassen, sofern die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird.
Ebenso wird mit der Klage die Zahlung der Abmahnkosten geltend gemacht.
RA Alexander F. Bräuer
Durch ihren abmahnenden Rechtsanwalt aus Bielefeld beanstandet die Firma Fairol Handelskontor e.K. bei einem Angebot auf der Handelsplattform ebay die angeblich fehlerhafte Anbieterkennzeichnung ("Impressum") nach § 5 TMG, eine angebliche fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie den angbelich unzulässigen Ausschluß von Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen.
Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt worden. Diese sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 10.000,00 EUR (!!!) unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.
Ferner sollen Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR und somit 755,80 EUR erstattet werden.
Wir können in dem vorliegenden Fall keinesfalls empfehlen, diese Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
RA Alexander F. Bräuer
Der Anwalt der Firma Fairol Handelskontor e.K. fordert für 5 angebliche Verstöße gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.005,00 EUR nebst Rechtsanwaltsgebühren in Höhe weiterer 1.005,40 EUR auf.
RA Alexander F. Bräuer
Diesmal hat die Firma Fairol Handelskontor e.K. über ihren Rechtsanwalt aus Bielefeld die Formulierung innerhalb eines ebay-Angebots abgemahnt, nach der sich das Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende und damit nicht an Verbraucher richtet.
Der Streitwert für diese Abmahnung wird mit 15.000,00 EURO beziffert. Demnach sollen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 755,80 EUR erstattet werden.
Auffallend ist erneut, daß die durch den Rechtsanwalt vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 10.000,00 EUR unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs beinhaltet.