Abmahnung der Firma Dolce & Gabbana durch die Patentanwälte Müller, Schupfner

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Dolce & Gabbana durch die Patentanwälte Müller, Schupfner, München vor.


In dem Abmahnschreiben wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Vorliegend wird mit der Abmahnung der Verkauf von angeblichen Plagiaten bei Sonnenbrillen beanstandet, auf die das Logo "D&G" aufgedruckt wurde.


Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft und Kostenerstattung geltend gemacht.


In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf seitens der Patentanwälte Müller, Schupfner im Auftrag der Firma Dolce & Gabbana vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.

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