Abmahnung der Firma DHV- Der Hörverlag GmbH, Harry Potter
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma DHV- Der Hörverlag GmbH, München, vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte, München, vor.
Die Waldorf Rechtsanwälte machen im Namen der Firma DHV- Der Hörverlag GmbH einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Werkes
Harry Potter und die Heiligtümer des Todes, Joanne K. Rowling (Hörbuch),
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Nachdem die Waldorf Rechtsanwälte weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 806,00 EUR gefordert (Rechtsanwaltskosten: 506,00 EUR; Schadensersatz: 300,00 EUR).
Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.
Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzefallbezogenen Verletzungsvorwurf, also dem abgemahnten Hörbuch, sämtliche Werke, an denen die Firma DHV- Der Hörverlag GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch in unserem Blog über die Waldorf Rechtsanwälte.
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