Abmahnung der DSM Computer AG durch Kanzlei Lorenz, Seidler, Gossel
Die DSM Computer AG, München, mahnt derzeit über die ebenfalls in München ansässige Kanzlei Lorenz, Seidler, Gossel Händler ab, die Mainboards des Herstellers DFI mit der Bezeichnung „Infinity“ im Internet anbieten.
Die DSM-Computer AG beansprucht für sich die Rechte an der Marke „Infinity“ und bietet unter der Bezeichnung selbst Computerprodukte an.
Der Streitwert wird seitens der Kanzlei Lorenz, Seidler, Gossel mit 200.000 EUR in Ansatz gebracht. Auffällig ist, dass die seitens der von der Firma DSM Computer AG beauftragte Kanzlei die Mitarbeit eines Patentanwalts im Rahmen der Abmahnung für nötig erachtet. Insofern werden dessen Kosten ebenfalls mit der Abmahnung der Firma DSM Computer AG in Rechnung gestellt.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Lorenz, Seidler, Gossel im Auftrag der Firma DSM Computer AG mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
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