Abmahnung Constantin Film Verleih - Waldorf Rechtsanwälte - Horst Schlämmer - Isch kandidiere - Film
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH, München, vor.
In dem Abmahnschreiben der Waldorf Rechtsanwälte, München, wird erklärt, daß die Firma Constantin Film Verleih GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film
„Horst Schlämmer - Isch kandidiere!“
habe.
Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „Horst Schlämmer - Isch kandidiere!“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Constantin Film Verleih GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und läßt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ soll es unterlassen werden, sämtliche (!) geschützten Werke der Firma Constantin Film Verleih GmbH öffentlich zugänglich zu machen. Gegen die Unterlassungserklärung kann also dadurch verstoßen werden, daß irgendein Film der Firma Constantin Film Verleih GmbH verbreitet wird. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich demnach nicht auf den konkreten Verletzungsvorwurf, sondern auf sämtliche nur denkbaren (Urheberrechts-) Verletzungen. In all’ diesen Fällen wäre also eine Vertragsstrafe in erheblicher Höhe an die Firma Constantin Film Verleih GmbH zu zahlen.
Ferner sieht die durch die Waldorf Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.
Letztlich wird mit dem Abmahnschreiben zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 EUR aufgefordert. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR und einer Schadensersatzforderung von weiteren 450,00 EUR.
In dem Abmahnschreiben wird hierzu weiter erklärt, daß es sich bei diesem Abgeltungsbetrag um ein weitgehendes Entgegenkommen handele, da sich allein die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einem Streitwert von mindestens 10.000,00 EUR auf 651,80 EUR belaufen würden. Ebenso wird darauf hingewiesen, daß weitere erhebliche Schadensersatzforderungen gestellt würden, sofern auf dieses Vergleichsangebot nicht eingegangen würde. Leider wird der angebliche Schaden aber nicht weiter konkretisiert. Hierzu schreiben die Rechtsanwälte Waldorf lediglich lapidar: „Es bedarf keiner weiteren Ausführung, dass der tatsächliche Schaden um ein Vielfaches höher liegt.“.
Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebensowenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen.









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Rechtsanwalt Rassi Warai