Abmahnung Constantin Film „Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D)" durch Kanzlei Waldorf Frommer
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Constantin Film Verleih GmbH an dem Werk „Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D)" durch die Kanzlei Waldorf Frommer vor.
Die Firma Constantin Film Verleih GmbH macht im Wege einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Werkes
„Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D)"
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Mit der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (450,00 EUR) und Abmahnkosten (506,00 EUR) der Kanzlei Waldorf Frommer wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR gefordert.
Ebenso wird seitens der Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Nach der der Abmahnung beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ der Kanzlei Waldorf Frommer soll es unterlassen werden, das Werk „Ghost Rider: Spirit of Vengeance (3D)" im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Constantin Film Verleih GmbH vorgefertigte und der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer oder auf unserer Partnerseite zu den Filesharing Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.










Kommentare (0)