Abmahnung Claudia Morgan
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan aus Magdeburg, handelnd unter dem ebay-Benutzernamen "deal4luck" vor.
Gegenstand des Abmahnschreibens des in Bad Endbach ansässigen Rechtsanwalts der Frau Claudia Morgan ist das Angebot eines Mitbewerbers auf der Handelsplattform ebay.
Betroffen ist das Marktsegment
Kleidung (Kinderkleidung),
Kurzwaren,
Haushaltsgeräte und
Wohnaccessoires.
Mit der Abmahnung wird beanstandet:
- Fehlende Angaben zur Textilkennzeichnung nach dem Textilkennzeichnungsgesetz.
Frau Claudia Morgan verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine Unterlassungserklärung im Entwurf beigefügt.
Ebenso wird Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) verlangt.
In diesem Fall können wir nicht anraten, die der Abmahnung der Frau Claudia Morgan im Entwurf beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.










Kommentare (17)
Rechtsanwalt Alexander Bräuer
Nachdem es nun eine längere Zeit ruhig um Claudia Morgan bzw. Rechtsanwalt Volker Jacobs gewesen ist, erreichte uns heute erneut eine Abmahnung, die Rechtsanwalt Volker Jakob, Bad Endbach, im Namen von Frau Claudia Morgan, Möckerner Straße 5, 39114 Magdeburg, ausgesprochen hat.
Rechtsanwalt Volker Jacobs erklärt in der Abmahnung zunächst, dass Frau Claudia Morgan als gewerbliche Verkäuferin unter anderem Kleidung, Kinder- und Schulbedarf sowie Lebensmittel zum Kauf anbiete, dies beispielsweise bei eBay unter dem Account deal4luck.
Mit der Abmahnung wird das eBay Angebot eines angeblichen Mitbewerbers/Konkurrenten abgemahnt und dabei eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie die fehlenden Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr (Speicherung des Vertragstextes, Angabe der Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, etc.) beanstandet.
Rechtsanwalt Volker Jakob fordert anschließend unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf - ebenso sollen Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren) aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 15.000 € erstattet werden.
Für den Fall, dass die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, weist Rechtsanwalt Volker Jakob in seiner Abmahnung darauf hin, dass er Frau Claudia morgen empfehlen werde, zur Durchsetzung ihres Anspruchs gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Im Übrigen kann auf unsere obigen Ausführungen verwiesen werden.
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Gegenstand dieses Abmahnschreibens ist erneut das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers im Marktsegment
- Kinderbedarf
- Kleidung
- Haushaltswaren
Mit der Abmahnung wird diesmal beanstandet:
- Fehlerhafte AGB-Klausel, soweit darin die Kosten der Warenrücksendung im Widerrufsfalle im Rahmen der sog. 40-Euro-Klausel nicht ausdrücklich auf "regelmäßigen Kosten" der Warenrücksendung beschränkt werden
- Fehlender Hinweis auf die technischen Mittel, mit denen Eingabefehler durch den Käufer vor Abgabe der Bestellung berichtigt werden können.
Frau Claudia Morgan läßt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern - zudem sollen Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR (Gegenstandswert: 5.000,00 EUR) ersetzt werden.
Im übrigen kann auf unsere bisherigen Ausführungen verwiesen werden.
Weiß & Partner
Gegenstand dieses Abmahnschreibens der Rechtsanwalts Volker Jakob ist wiederum das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers im Marktsegment
- Kinderbedarf
Mit dieser Abmahnung wird u.a. beanstandet:
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Formulierung „Lieferung solange Vorrat reicht”
- Fehlender Hinweis zum Zustandekommen des Vertrages
- Fehlender Hinweis zur Speicherung des Vertragstextes
- keine genaue Benennung der Lieferfrist der Ware
Frau Claudia Morgan lässt auch hier zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.
Ferner wird Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR (Gegenstandswert: 15.000,00 EUR) verlangt.
Auch in diesem Fall können wir nicht empfehlen, die der Abmahnung der Frau Claudia Morgan im Entwurf beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Rechtsanwalts Volker Jakob ohne vorherige Änderung abzugeben.
RA Alexander F. Bräuer
Gegenstand dieses Abmahnschreibens ist wiederum das ebay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers im Marktsegment
- Kinderbedarf
Mit dieser Abmahnung wird beanstandet:
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Fehlender Hinweis über das Zustandekommen des Vertrages
- Fehlender Hinweis zur Speicherung des Vertragstextes
- Fehlender Hinweis auf die technischen Mittel, mit denen Eingabefehler durch den Käufer vor Abgabe der Bestellung berichtigt werden können
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Frau Claudia Morgan läßt auch hier zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.
Ferner wird Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR (Gegenstandswert: 15.000,00 EUR) verlangt.
Im übrigen kann auf unsere vorstehenden Ausführungen verwiesen werden.
Weiß & Partner
Gegenstand dieses Abmahnschreibens ist das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers.
Diesmal betroffen ist das Marktsegment:
- Kinderkleidung
- Markenkleidung
- Kinderbedarf
Mit der Abmahnung wird beanstandet:
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Verstoß gegen die Textilkennzeichnung
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Werbung mit „Original Lizenzware” u.a.
Frau Claudia Morgan verlangt auch hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine Unterlassungserklärung im Entwurf beigefügt.
Ebenso wird Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 859,80 EUR (Gegenstandswert: 20.000,00 EUR) verlangt.
Auch in diesem Fall können wir nicht empfehlen, die der Abmahnung der Frau Claudia Morgan im Entwurf beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
michael deckenbach
Geschädigt und kein Ende in Sicht
Erst wollte sie 4500,00 Euro zzgl. Anwaltsgebühren und jetzt ist sie aus Kulanz auf 2000,00 Euro zzgl. Anwaltskosten aus!
Wer kann mir helfen??? Sie muss doch endlich gestoppt werden!!!
Sebastian Maas
Sebastian Maas
Rechtsanwalt Frank Weiß
Gegenstand der Abmahnung ist folgender angeblicher Verstoß innerhalb der Widerrufsbelehrung:
So beginnt die beanstandete Widerrufsbelehrung mit folgender Formulierung:
„Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.”
In der Abmahnung heißt es sodann wörtlich: Die 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 27.07.2009 (Az.: 32 O 67/09) geurteilt, dass die Formulierung in der Widerrufsbelehrung „Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von ”¦” wettbewerbswidrig ist.
Wir berichten über diese äußerst skurile Abmahnung weiter.
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Gegenstand dieses Abmahnschreibens ist das ebay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers.
Diesmal betroffen ist das Marktsegment:
- Stofftiere
- Kleidung
- Haushaltsgeräte
- Wohnaccessoires
Mit der Abmahnung wird beanstandet:
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Frau Claudia Morgan verlangt auch hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine Unterlassungserklärung im Entwurf beigefügt.
Ebenso wird Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR (Gegenstandswert: 15.000,00 EUR) verlangt.
Auch in diesem Fall können wir nicht empfehlen, die der Abmahnung der Frau Claudia Morgan im Entwurf beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Rechtsanwalt Frank Weiß
Gegenstand des Abmahnschreibens des in Bad Endbach ansässigen Rechtsanwalts Volker Jakob ist das Angebot eines Mitbewerbers auf der Handelsplattform ebay.
Betroffen ist das Marktsegment
Dartpfeile.
Mit der Abmahnung wird beanstandet:
Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung.
Frau Claudia Morgan verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine Unterlassungserklärung im Entwurf beigefügt.
Ebenso wird Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR (Gegenstandswert: 5.000,00 EUR) verlangt.
In diesem Fall können wir nicht anraten, die der Abmahnung der Frau Claudia Morgan im Entwurf beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
RA Frank Weiß
Mit der Abmahnung werden angebliche Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz geltend gemacht.
Der Gegenstandswert wird mit 5.000 EUR seitens Rechtsanwalt Volker Jakob angesetzt. Hieraus resultieren Netto-Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 411,30 EUR.
Wir können nicht empfehlen die Seitens des Rechtsanwalt Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan vorbereitete Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterzeichnen.
RA Frank Weiß
Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung, die Werbung mit Selbstverständlichkeiten (Kaufen Sie ohne Risiko ”“ 1 Monat Widerrufsrecht) sowie angebliche Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz.
Es fällt auf, dass die seitens Rechtsanwalt Volker Jakob im Auftrag von Frau Claudia Morgan beigefügte Unterlassungserklärung wortgleich ist zu der zuvor genannten Unterlassungserklärung.
Der Gegenstandswert wird erneut mit 15.000 EUR seitens Rechtsanwalt Volker Jakob angesetzt. Hieraus resultieren Netto-Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 755,80 EUR.
Wir können nicht empfehlen die Seitens des Rechtsanwalt Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan vorbereitete Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterzeichnen.
RA Frank Weiß
Vollständige Auswertung
Gesamtumsatz: 3.575,10 EURO
30-Tage-Umsatz: 2.067,88 EURO
Durchschnittl. Vk-Preis: 10,77 EURO
Gesamte Angebote: 492
Erfolgreiche Angebote: 118
Erfolsquote "Angebot": 24,0%
Gesamte Stückzahl: 3.248
Verkaufte Stückzahl: 332
Erfolgsquote "Stückzahl": 10,2%
Quelle: http://www.wortfilter.de/Tools/sellerstats/sellersales.php
RA Frank Weiß
Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung, die angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten sowie Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz.
Der Gegenstandswert wird mit 15.000 EUR seitens Rechtsanwalt Volker Jakob angesetzt. Hieraus resultieren Netto-Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 755,80 EUR.
Wir können nicht empfehlen die Seitens des Rechtsanwalt Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan vorbereitete Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterzeichnen.
RA Alexander F. Bräuer
Wird die von Frau Claudia Morgan, Magdeburg, geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, läßt Frau Morgan über ihren in Bad Endbach ansässigen Rechtsanwalt den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragen.
Wir empfehlen daher dringend, die Abmahnungen der Frau Morgan ernst zu nehmen und ggf. rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um so weitere Kosten und Nachteile zu vermeiden.