Abmahnung Annelise Kühn als Enkelin und Erbin des Karl Valentins
Frau Annelise Kühn als Enkelin und Erbin Karl Valentins lässt durch die Kanzlei Schoepe, Fette, Pennartz, Reinke urheberrechtliche Abmahnungen an Zitaten des zwischenzeitlich verstorbenen Karl Valentins aussprechen.
Karl Valentin lautet verstarb am 13.11.1948 (bürgerlicher Name Valentin Ludwig Frey). Auf Grund der Tatsache, dass urheberrechtliche Ansprüche erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen, hat Frau Annelise Kühn noch einige Jahre das Recht, derartige Ansprüche durchzusetzen.
Der Gegenstandswert wird in der Abmahnung mit 10.000 EUR beziffert.
Die dem
Abmahnschreiben der Frau Annelise Kühn beiliegende vorgefertigte strafbewehrte
Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt damit
vermeidbare Risiken, sodass diese zur Vermeidung empfindlicher Nachteile nicht
ohne vorherige Änderung abgegeben werden sollte.
Ebenso kann nicht empfohlen werden, die Abmahnungen der Frau Annelise Kühn als
bloße „Abzocke“ oder reine „Massenabmahnung“ abzutun.
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