Abmahnung Adidas
Die Adidas AG mahnt im Bereich von Herren- und Damenbekleidung sowie Sportartikel durch ihre Kanzlei in München ab. In dem uns vorliegenden Fall werden Verstöße gegen das Markenrecht bei Bekleidungsprodukten geltend gemacht (Wortmarken und Bildmarken), sofern diese mit den entsprechenden Zeichen versehen sind und die Produkte nicht von der Firma Adidas oder in deren Auftrag bzw. mit deren Zustimmung im Inland oder einem übrigen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurden.
Der Gegenstandswert wird vorliegend mit 10.000 EUR angesetzt. Auffällig ist, dass gem. § 140 III MarkenG Kosten für einen mitwirkenden Patentanwalt angesetzt werden.
Zudem wird in dem uns vorliegenden Fall sofort Strafanzeige gestellt.
Der Gegenstandswert wird vorliegend mit 10.000 EUR angesetzt. Auffällig ist, dass gem. § 140 III MarkenG Kosten für einen mitwirkenden Patentanwalt angesetzt werden.
Zudem wird in dem uns vorliegenden Fall sofort Strafanzeige gestellt.
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