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Abmahnung Urheberrecht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rechtsanwalt Frank Weiß   
Dienstag, den 23. September 2008 um 19:02 Uhr
Sind Sie Autor, Grafiker, Fotograf, Programmierer, Werbetexter, Musiker, Produzent oder Webdesigner und mussten feststellen, dass Ihre kreative Leistung ohne die erforderliche Zustimmung verwendet wird? Ihre Texte, Fotos, Grafiken oder Programme werden z.B. im Internet kopiert? Das wollen Sie sich nicht weiter bieten lassen?
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Gerade mit den in den letzten Jahren neu aufgekommenen Möglichkeiten im Internet werden geistige Leistungen des Urhebers zunehmend missachtet. Die kreative und/oder geistige Leistung des Urhebers an urheberrechtlich geschützten Werken wie Bildern, Musik, Videos, Programmen und Texten stellt eine werthaltige Leistung dar, die schützenswert ist. Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets hat auch die unberechtigte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken sehr schnell zugenommen. Zugleich bieten diese neue Möglichkeiten auch den Vorteil, dass diese Urheberrechtsverstöße für Urheber leichter aufzufinden sind.

Das Internet scheint für viele Nutzer immer noch ein rechtsfreier Raum zu sein; trotz der unzähligen Presseberichte. Programme, Bilder, Videos, Templates, Texte und Artikel werden unbedacht im Internet verteilt und der Urheber geht trotz seiner Leistung zumeist leer aus. Oftmals sind sich die Verletzer auch gar nicht darüber im Klaren, welche Rechte sie erworben haben, verletzen bzw. dass sie überhaupt Rechte verletzen. Dabei gibt das Urhebergesetz eine klare Marschroute vor.

Ein schnelles Handeln des Urhebers ist daher von großer Bedeutung, da nur so eine unüberschaubare Verteilung des Werkes verhindert werden kann. Unserer Erfahrung nach spricht sich ein massives Vorgehen des Urhebers genauso schnell in den einschlägigen Kreisen herum, wie das geschützte Werk zuvor verteilt wurde.

Wirksamstes Mittel gegen Urheberrechtsverstöße ist die sofortige Abmahnung. So wird primär dafür Sorge getragen, dass der Verletzer sich unter Androhung einer Vertragsstrafe zur Unterlassung verpflichtet (Unterlassungserklärung). Kommt der Verletzer diesem Anspruch nicht nach, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob der Anspruch im Wege einer einstweiligen Verfügung oder Klage durchgesetzt wird. Zum anderen wird dadurch eine Kommunikation unter den Verletzern in Gang gesetzt, die die Verletzer im Hinblick auf die Kosten einer derartigen Verletzung zumeist zur Entfernung der Verletzerhandlung veranlasst.

Mit der Geltendmachung des Schadensersatzanspruches kann sich der Urheber sodann die unberechtigte Benutzung des Verletzers entlohnen lassen.

Wir raten unseren Mandanten deshalb zumeist, den Diebstahl Ihrer Werke schnellstmöglich zu verfolgen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass keine unüberschaubare Verbreitung stattfindet.

Sprechen Sie uns an.


Oder haben sie eine Abmahnung wegen einer urheberrechtlichen Verletzung erhalten?

Auf Grund unsere täglichen Praxis auf beiden Seiten -dem Abmahnenden, wie auch Abgemahnten- können wir unsere Erfahrung unserer Mandanten vollumfänglich zur Verfügung stellen und so Kosten und Risiken für unsere Mandanten minimieren.

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 30. Juli 2009 um 17:45 Uhr
 

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