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"Kw-Vermerk" kein hinreichender Befristungsgrund
Allein der Umstand dass die Stelle eines öffentlichen Arbeitgebers als "künftig wegfallend (kw)“ gekennzeichnet ist, reicht nicht als sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus. Einem
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Internetrecht

Keine Akteneinsicht bei Bagatellfällen von Filesharing
Das Herunterladen und Bereitstellen von Musikdateien im Internet (sogenanntes Filesharing) ist gesetzlich verboten. Die betroffenen Musikverlage versuchen in derartigen Fällen durch Strafanzeigen
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Wettbewerbsrecht

Kein Kostenersatz für zweite Abmahnung durch Anwalt
Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen
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Abmahnung erhalten?

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Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß   
Dienstag, 16. September 2008
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Sie wollen diese Abmahnung abwehren? Dann heißt es zunächst Ruhe und vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren.

Wettbewerbsrecht
Ratgeber: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Teil 1
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aktuelle Beiträge im Wettbewerbsrecht

Abmahnwarner

Aussperren eines Konkurrenten aus Internetshop
Eintragung einer Marke zum Zweck der Wettbewerbsbehinderung
Zur Wettbewerbswidrigkeit von Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten im Fernabsatz
Bagatellverstoß bei fehlerhafter Preisauszeichnung
Werbung 'ohne 19% Mehrwertsteuer' unzulässig
Hinweis bei Fernabsatzgeschäft auf Umsatzsteuer und gesetzliche Gewährleistung
Vertretung einer deutschen Niederlassung einer „Limited"

Unvollständiges Impressum als Bagatellverstoß
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Keinesfalls sollten Sie sprichwörtlich den „Kopf in den Sand" stecken und darauf hoffen, dass sich die Angelegenheit in Wohlgefallen auflöst. Beim Erhalt einer Abmahnung, sei es bei einer Abmahnung im Bereich des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder Markenrechts müssen Sie reagieren!
 


Grundsätzlich können Abmahnungen zur schnellen Streitbeilegung beitragen und teure Gerichtsprozesse vermeiden. Vielfach wird jedoch abgemahnt, um Mitbewerber aus dem umkämpften Markt zu drängen oder den Abgemahnten durch Anwaltskosten und Schadensersatz finanzielle Nachteile entstehen zu lassen. So sind z.B. die Verbraucherschutzvorschriften im Versandhandel (wie beispielsweise: Widerrufsbelehrung, Informationspflichen, Preisangabenverordnung) überaus kompliziert und geben Anlass zu einer unübersehbaren Fülle von Prozessen. Es entspricht aber wohl ersichtlich der Intension des Gesetzgebers, durch die Instrumente der Abmahnung und der Unterlassungsklagen vor allem eine intensive Selbstbereinigung des Versandhandel- und Internetmarktes zu erzeugen, was wiederum nur gelingen kann, wenn sämtliche Marktteilnehmer in möglichst weitgehendem Umfange sich wechselseitig mit ihren Fehlern das Leben schwer machen und dadurch zu verbraucherfreundlichen Praktiken erziehen. Der Kampf um Marktanteile und Vorteile des eigenen Unternehmens macht vor dem Internethandel nicht halt. Jedoch kann dieser Kampf speziell für Existenzgründer ein schnelles „aus" bedeuten. Abmahnungen sind aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks aber auch zunehmend ein Problem etablierter Unternehmen.

Sowohl das vorschnelle Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung wie auch das Ignorieren der Abmahnung ohne anwaltliche Beratung ist ein Fehler und kann schlimmstenfalls zur Existenzgefährdung führen. Dem sollten Sie sich bewusst sein.

Sprechen Sie uns an , wir unterstützen Sie Kosten und Risiken für Sie und Ihr Unternehmen zu minimieren. Die Verteidigung gegen Abmahnungen und unberechtigten Forderungen aus Internetgeschäften gehört zum Kerngeschäft der Kanzlei Weiß & Partner.

Eine Liste der aktuellen Abmahner finden Sie in unserem Abmahnwarner .

Weiter Informationen zu aktuellen Abmahnungen und Stellungnahmen von Betroffenen der Abmahnungen finden Sie im Abmahnungsblog.

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